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07. Januar 2026 Update: Spendenbescheinigung

Wenn Sie für das Jahr 2025 eine Spendenbescheinigung benötigen, füllen Sie bitte das Formular auf unserer Seite „Spenden“ aus.

Wichtig:
Für Spenden bis einschließlich 200 Euro reicht gemäß § 50 Abs. 4 EStDV ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis beim Finanzamt aus. Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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