Wenn Sie für das Jahr 2025 eine Spendenbescheinigung benötigen, füllen Sie bitte das Formular auf unserer Seite „Spenden“ aus.
Wichtig:
Für Spenden bis einschließlich 200 Euro reicht gemäß § 50 Abs. 4 EStDV ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis beim Finanzamt aus. Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
