Wichtig:
Für Spenden bis einschließlich 200 Euro reicht gemäß § 50 Abs. 4 EStDV ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis beim Finanzamt aus. Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

